Suites de Pièces pour le Clavecin, Bd. 1, Georg Friedrich Händel, London ca. 1726, Inventarnummer: Ia 011-T (Foto: Fechner & Tom, Halle)

Händels Musik wurde oftmals in Raubdrucken verbreitet. Häufig kurz nach ihrer Uraufführung und noch vor den offiziellen Notenausgaben. Dies prellte Händel und seine Verleger um eine zusätzliche Einnahmequelle. Um sich vor solchem Raub zu schützen, ließ sich Händel 1720 ein Privileg des Königs ausstellen, das ihm für 14 Jahre das alleinige Recht zum Druck und Vertrieb seiner Werke sicherte. Auf den Titelseiten der Partituren, die im Auftrag Händels verlegt wurden, stehen immer wieder Formulierungen wie: „Korrigiert & verziert von seiner [Händels] eigenen Hand“. Oder wie bei dem frühen Druck der „Suites de Pièces pour le Clavecin“: „Ich sah mich verpflichtet, einige der folgenden Übungen zu veröffentlichen, weil heimlich angefertigte und fehlerhafte Kopien von ihnen in Umlauf gekommen waren. Ich habe etliche neue hinzugefügt, um das Werk nützlicher zu machen […].“

Hellgrau

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